02.01.2023, zuletzt aktualisiert am 22.02.2023
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen ebenso wie ganze Branchen/Regionen treffen. So können beispielsweise vermehrt Extremwetterereignisse in Folge des Klimawandels auftreten (Umwelt) oder durch Nichteinhaltung des Gesundheitsschutzes Risiken im sozialen Bereich entstehen, ebenso wie etwa Korruption ein Risiko im Bereich der guten Unternehmensführung darstellt.
Auf Kundenwunsch werden Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung in der Form einbezogen, dass von Anbietern und deren Finanzprodukten zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt werden. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- oder Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen.
Durch unsere Beratung möchten wir Ihnen ein für Sie geeignetes Anlage-/Versicherungsprodukt empfehlen. Wir berücksichtigen dabei selbstverständlich Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen. Sie können dabei festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidung auf Nachhaltigkeitsfaktoren beachtet werden. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investitionen in Unternehmen, Staaten, Immobilien, etc.) in folgenden Bereichen Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Achtung der Menschenrechte
- Bekämpfung von Korruption/Bestechung
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange. Wenn Sie sich dafür entscheiden, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen, werden diese im Rahmen des Auswahlprozesses anhand der vom Produktanbieter bereitgestellten Informationen/Strategien beachten.
Eine eigene Einstufungs- und Auswahlmethode zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir derzeit noch nicht an. Es erfolgt insofern auch keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter im Hinblick auf ihre Plausibilität.
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen